Georg Christoph Lichtenberg
Zurück zur Übersicht
Wie erhalte ich Zugang zur Psychotherapie?
Sie können sich von einem Arzt an einen Psychotherapeuten überweisen lassen oder direkt Kontakt aufnehmen.
Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?
Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a. Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen. Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten festgestellt werden. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenkasse wird vom Therapeuten beantragt. Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Wie lange dauert eine Therapie?
Vor der Therapie finden zunächst bis zu fünf probatorische Sitzungen statt, die der ausführlichen Diagnostik und dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Die Kosten für diese Sitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ohne vorherige Antragstellung übernommen.
Danach stelle ich als Therapeut nach entsprechender Übereinkunft mit Ihnen als Patient oder Patientin einen Antrag auf Kostenübernahme für die Therapie an Ihre Krankenkasse, entweder als Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder als Langzeittherapie (zunächst 60 Stunden, in Ausnahmefällen verlängerbar bis maximal 80 Stunden).
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet für gewöhnlich wöchentlich statt.
Psychotherapeutische Praxis
PD Dr. Paul Stevens
Berliner Straße 17A
04910 Elsterwerda
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter:
T: +49 (0) 3533 519 02 23